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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
EXTRABiT,
IT- und Telecommunicationservices Gerald Präckel
Weisenbergweg 1
D-69469 Weinheim
Stand 09.06.2007
1. Allgemeines
Unsere Lieferungen, Leistungen, Angebote und sonstigen rechtsgeschäftlichen Handlungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebote und Preise
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten oder anderweilig aufgeführten Preise gebunden.
Falls schriftlich nicht anders dargestellt, sind unsere Preis zzgl. der ges. Mehrwertsteuer und beinhalten nicht die Anlieferung, Installation und Inbetriebnahme der angebotenen Waren.
Preisänderungen und Irrtümer sowie Druckfehler bleiben vorbehalten. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Mögliche Preiserhöhungen werden rechtzeitig vor Auftragsausführung mitgeteilt.
In bestimmten Fällen behalten wir uns vor, eine Teilzahlung vorab zu verlangen.
3. Widerrufsbelehrung gemäß § 355 Abs. 2 BGB
Dieses Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die von Ihnen georderte Ware für Ihre eigene gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet werden soll.
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung, innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, eMail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
EXTRABiT, IT- und Telekommunikationsservices Gerald Präckel
Weisenbergweg 1, D-69469 Weinheim
Fax: 06201/184040 - eMail: info@extrabit.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Ware nach Ihren Anforderungen angefertigt oder verändert wurde, oder bei versiegelten Software.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen haben oder Sie diese selbst veranlasst haben (z. B. durch Terminierung und Ausführung von Arbeiten vor Ort, etc.).
4. Zahlung
Der Abzug von Skonto auf unsere Rechnungsbeträge bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Gerät ein Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, eine Bearbeitungspauschale in der derzeit üblichen Höhe zu erheben und ab der 2.Mahnstufe Zinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Wir behalten uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass der eingetretene Verzugsschaden wesentlich niedriger oder überhaupt nicht entstanden ist.
Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Eine Zahlung gilt dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug können wir weitere Lieferungen/Leistungen auf diesen sowie auf andere Verträge ganz oder teilweise zurückhalten oder ablehnen und die sofortige Bezahlung aller Lieferungen, Vorauskasse sowie bei Verschulden Schadensersatz verlangen.
5. Lieferung
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Termine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Vereinbarte Fristen beginnen erst nach völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten sowie der Abklärung aller technischen Fragen und setzen die Erfüllung aller anderen erforderlichen Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Sie verstehen sich stets ausschließlich der Transportdauer.
Alle Versand-Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von Dritten (Zulieferer), höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, etc.) sind auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen von uns nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, steht dem Käufer ein Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit.
Aus Aufträgen für den Kunden (ISDN,DSL Mobilfunkverträge, etc.), welche über uns an einen Zulieferer einer Leistung (z.B. 1&1 oder Deutsche Telekom) weitergeleitet werden, entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen unseren Kunden und dem jeweiligen Leistungserbringer. Somit können gegen uns, bei nicht korrekter Leistungserbringung (z.B. Terminverzug, Abrechnungsfehler, etc.), keine Ansprüche aus diesen Verhältnissen gestellt werden.
6. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe der Produkte, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
7. Gewährleistung, Garantie und Mängel der Sache
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen und bei Feststellung eines Mangels uns zu benachrichtigen. Ein später auftretender Mangel muss uns unverzüglich nach dessen Entdeckung angezeigt werden. Das Unterlassen einer Mängelanzeige führt zur Genehmigung der Ware.
Falls schriftlich nicht anders vereinbart,bzw. die Ware von uns nicht ausgeliefert wurde, erfolgt die Übergabe des fehlerhaften Gerätes bei uns.
Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers der gelieferten Waren.
Stellen wir nach der Übergabe, bzw. Überprüfung von Geräten, bzw. Werken fest, dass diese nicht mangelhaft sind, bzw. dass dem Kunden keine Gewährleistungsanprüche gegen uns zustehen, werden von uns Überprüfungs- und ggf. Versandkosten berechnet. Dies gilt insbesondere bei ungerechtfertigten Gewährleistungsansprüchen, wenn es nach Sachlage der Kunde unterlassen hat, sich in dem notwendigen Umfang mit der Sache und ihren Spezifika ausreichend vertraut zu machen. Dies gilt ebenfalls für den Fall, dass diese Überprüfung vor Ort stattfindet. In diesem Fall werden außerdem die Fahrtkosten berechnet. Eine Reparatur oder anderweitige Fehlerbeseitigung von ungerechtfertigten Gewährleistungsansprüchen erfolgt nur auf schriftliche Zustimmung des Käufers.
Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
Sollte die von uns gelieferte Ware innerhalb einer bestehenden Herstellergarantie defekt sein, so wickelt der Kunde, falls schriftlich nichts anders vereinbart, den Garantiefall mit dem Hersteller direkt ab. Nur auf Kundenwunsch, gegen Berechnung des Aufwandes und eventueller Versandkosten übernehmen wir die Garantieabwicklung.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte und installierte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch für zukünftige Forderungen.
Wird die Ware mit anderen Gegenständen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so tritt der Käufer schon jetzt sein Eigentum bzw. Miteigentums- und Besitz-recht an der neuen Gesamtheit an uns ab und verwahrt sie unentgeltlich für uns.
9. Haftungsbeschränkung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haften wir nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch uns oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
10. Gewerbliche Schutzrechte
Wir sind dem Kunden nicht zu Schadensersatz verpflichtet, wenn durch den Vertrieb oder Gebrauch der von uns gelieferten Ware gewerbliche Schutzrechte Dritter beeinträchtigt werden.
11. Datensicherung
Der Kunde ist, falls schriftlich nicht anders vereinbart, grundsätzlich selbst für ausreichende und wiederverwendbare Sicherungen aller relevanten Daten selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere vor Arbeiten unserseits an den betroffenen Systemen.
12. fremde Software
Die Überlassung von Softwareprogrammen, welche nicht durch uns erstellt wurden, erfolgt gemäß den Lizenzbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Leistungsumfang der Software ergibt sich aus den Lizenzbedingungen der Lizenzgeber sowie den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Benutzerhinweisen, die in den entsprechenden Benutzerhandbüchern abgedruckt sind. Dies gilt insbesondere auch für die Anwendungseinschränkungen. Die Softwarevergütung schließt, falls schriftlich nicht anders vereinbart, die Installation, Schulung und Einarbeitung nicht ein.
13. Nutzungsrechte
Das entgültige Nutzungsrecht der von uns im Auftrag des Kunden erstellten Software (Webseitencodes, Datenbanken, Anwendungen) geht erst nach der vollständigen Begleichung der entsprechenden Rechnung(en) auf den Kunden über.
14. Datenschutz (Bundesdatenschutzgesetz)
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden betreffen, unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
Wir garantieren einen sicheren und vertraulichen Umgang und die Nichtweitergabe an Dritte.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des Bürgerlichen Gesetzbuches und für Rechtsbeziehungen mit dem europäischen Ausland das Einheitliche Kaufgesetz (EKG). Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine juristische Person ist, wird Weinheim als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten bestimmt.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Parteiwillen entspricht.
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